Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichenSondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder vonunseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wirnur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mitdem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unserePreise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer injeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnunggestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannteKonto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besondererVereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % überdem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höherenVerzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessenePreisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten fürLieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,vorbehalten.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige undordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrededes nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaftsonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweitentstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zuverlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehendeVoraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs odereiner zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf denBesteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen einesLieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zurvollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Diesgilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stetsausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsachezurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihnübergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist erverpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- undWasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig beiVerkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeitendurchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitigauszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns derBesteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferteGegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweitder Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichenKosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für denuns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalenGeschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus derWeiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns inHöhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlichMehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsacheohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zurEinziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch dieForderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungenaus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist undinsbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt istoder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch denBesteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setztsich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildetenSache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständenverarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnisdes objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeitetenGegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall derVermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache desBestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass derBesteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandeneAlleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unsererForderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen anuns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstückgegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen desBestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehrals 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinennach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäßnachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung dervon uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper undGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung desVerwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einenMangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sowerden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahlnachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zurNacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüchebleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadetetwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütungmindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von dervereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung derBrauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, dienach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen,die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oderDritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, sobestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keineMängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllungerforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- undMaterialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weildie von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als dieNiederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringungentspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, alsder Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingendenMängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang desRückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6entsprechend.

§ 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteienunterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss desUN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus derAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt und der Besteller ein imHandelsregister eingetragenes Unternehmen ist.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführungdieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlichniedergelegt.